Witwen-/Waisenrente

Wenn ein Partner verstirbt, haben Sie unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Hinterbliebenenrente. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene selbst noch keine Rente bezogen, aber Rentenansprüche erworben hat.

Für die Zahlung gibt es zwei wichtige Voraussetzungen:

  • -  Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft

    muss rechtsgültig bestanden haben. Falls die Ehe bis zum Tod weniger als ein Jahr gedauert hat, muss sichergestellt sein, dass die Partnerschaft nicht über- wiegend aus Versorgungsgründen eingegangen wurde.

  • -  Die Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein, das heißt, der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Kindererziehunsgszeiten, Ersatzzeiten usw. werden angerechnet.

    Vollwaisen und Halbwaisenrente

    Die Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tod beider Elternteile gezahlt, sofern von der beziehungsweise dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden ist. Bezugsberechtigt sind leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die in dem Haushalt der oder des Verstorbenen aufgenommen waren. Waisenrenten werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Zahlung verlängert sich bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei:

  • -  Schulausbildung oder Berufsausbildung,

  • -  Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • -  Behinderung, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Diese vielen Formalitäten für die Abwicklung der Rentenangelegenheiten werden persönlich mit Ihnen bei uns im Hause mit einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung KOSTENLOS gemeinschaftlich bearbeitet. Direkte Familienangehörige, Sohn oder Tochter können mit einer Vollmacht die Hinterbliebenenrente beantragen.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)