Sterbegeldversicherung

Für den Fall der Bestattung sollten Sie jederzeit finanziell vorgesorgt haben. Eine angemessene Bestattung kostet je nach Region und Gestaltung zwischen 2.500 EUR bis 8.000 EUR. Die Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr, es wurde komplett gestrichen. Damit eine würdevolle Bestattung nicht an finanziellen Engpässen scheitert, empfehlen wir die eigenverantwortliche finanzielle Vorsorge. Ergänzend bietet es sich an, Form und Rahmen der Bestattung, durch eine Vereinbarung mit dem Bestattungsunternehmen, bereits zu Lebzeiten festzulegen. So erhalten Sie einen Überblick über die entstehenden Kosten und wir können gemeinsam mit Ihnen besprechen, ob und in welcher Höhe der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll ist.

Sozialämter dürfen Sterbegeldversicherungen
und Treuhandkonten nicht auflösen

Sowohl Treuhandkonto als auch Sterbegeldversicherung bleiben auch dann bestehen, wenn jemand plötzlich in ein Pflegeheim kommt. Wer die dafür anfallenden Kosten nicht selbst tragen kann und deshalb finanziell vom Sozialamt unterstützt wird, muss sein Vermögen offen legen. Laut Bundessozialgerichtsurteil vom 18. März 2008 darf das Sozialamt Sterbegeldversicherungen und Treuhandkonten nicht mehr auflösen, selbst wenn man sich kurz vor Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim dazu entscheidet, eine angemessene Summe als Bestattungsvorsorge zu hinterlegen. Anspruchsberechtigte Angehörige können Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen, wenn die Übernahmen der Bestattungskosten nur teilweise oder komplett abgelehnt werden. Nicht immer sind die Sozialämter über die geltende Rechtssprechung informiert. Oftmals genügt ein Widerspruch mit entsprechender Begründung, um das Sozialamt zum Umdenken zu bewegen.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)