Aufbahrung

Offene Aufbahrung

Eine offene Aufbahrung ermöglicht Angehörigen, den Verstorbenen in einem persönlichen Rahmen zu verabschieden. Der Verstorbene kann hierzu in ein Sterbehemd oder in seiner eigenen Kleidung eingekleidet werden. Der Sarg bleibt geöffnet.

Geschlossene Aufbahrung

Bei einer geschlossenen Aufbahrung wird der Verstorbene ebenfalls in ein Sterbehemd oder seine eigene Kleidung eingekleidet und in einen Sarg gebettet. Der Sarg wird anschließend geschlossen und in einen Aufbahrungsraum gestellt. Auf diese Weise haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich in Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden.

2024/12

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)