Außerdem stehen die Auflösung von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen sowie die Kündigung von Zeitschriftenabonnements oder Mitgliedschaften in Buchclubs zu Erledigung an. Gelten bei den genannten Verträgen keine besonderen Kündigungsmöglichkeiten für den Todesfall, können Sie als Erbe unter denselben Voraussetzungen kündigen, die auch für den Verstorbenen gehalten. Auch hier beendet der Tod nicht automatisch das Vertragsverhältnis.