Mitgliedschaften und Verbände

Außerdem stehen die Auflösung von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen sowie die Kündigung von Zeitschriftenabonnements oder Mitgliedschaften in Buchclubs zu Erledigung an. Gelten bei den genannten Verträgen keine besonderen Kündigungsmöglichkeiten für den Todesfall, können Sie als Erbe unter denselben Voraussetzungen kündigen, die auch für den Verstorbenen gehalten. Auch hier beendet der Tod nicht automatisch das Vertragsverhältnis.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)