Gewerkschaften

Angehörige von Mitgliedern der Industriegewerkschaft IG Metall haben Anspruch auf Sterbegeld, dessen Höhe sich aus der Dauer der Mitgliedschaft des Verstorbenen und seinen Beiträgen ergibt. Die Leistungen der Gewerkschaft ersetzen damit zum Teil das weggefallene Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen. Gewerkschaftsmitglieder sollten frühzeitig prüfen, ob die Ansprüche zur Entlastung der Angehörigen im Fall der Fälle tatsächlich ausreichen, das gilt nicht nur für die IG Metall.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)