Hat der Verstorbene beamtenrechtliche Bezüge erhalten oder war im Öffentlichen Dienst tätig (Bundesbahn, Bundespost, Stadt, Landes- und Bundesbehörde), können für die Hinterbliebenen Sterbegeld- und/ oder Beihilfeansprüche bestehen. Es ist daher wichtig, sämtliche Unterlagen aufzubewahren, damit wir diese Ansprüche für Sie geltend machen können.