Wenn zu Lebzeiten ein gemeinsames Konto eröffnet wurde, bleibt die Verfügungsberechtigung auch im Falle des Todes für den hinterbliebenen Partner bestehen. Besteht das Konto für eine Person allein, sollte zu Lebzeiten bei Ihrem Geldinstitut eine Bankvollmacht an eine Vertrauensperson – auch über den Tod hinaus – ausgestellt werden. Die Vollmacht kann jeder Zeit widerrufen werden.