Bankvollmacht

Wenn zu Lebzeiten ein gemeinsames Konto eröffnet wurde, bleibt die Verfügungsberechtigung auch im Falle des Todes für den hinterbliebenen Partner bestehen. Besteht das Konto für eine Person allein, sollte zu Lebzeiten bei Ihrem Geldinstitut eine Bankvollmacht an eine Vertrauensperson – auch über den Tod hinaus – ausgestellt werden. Die Vollmacht kann jeder Zeit widerrufen werden.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)