Berufsgenossenschaft

Bei Tod durch einen Arbeits-/Wege- oder Berufsunfall entsteht eventuell ein Anspruch auf Sterbegeld bzw. Hinterbliebenenversorgung. Meldepflichtig ist der Arbeitgeber. Trotzdem empfiehlt sich eine vorsorgliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)