Bei Tod durch einen Arbeits-/Wege- oder Berufsunfall entsteht eventuell ein Anspruch auf Sterbegeld bzw. Hinterbliebenenversorgung. Meldepflichtig ist der Arbeitgeber. Trotzdem empfiehlt sich eine vorsorgliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.
Halten Sie folgende Dokumente bereit: