Im Sterbefall muss das Testament sofort beim Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht lädt zur Testamentseröffnung alle Personen ein, die im Testament bedacht oder nach dem Gesetz erbberechtigt sind. Jeder, der ein Testament findet, ist verpflichtet, es zur Eröffnung zu geben.
Nach der Testamentseröffnung müssen Sie einen Erbschein beantragen, um ihre Erbansprüche geltend machen zu können. Der Erbschein ist also ein wichtiger Nachweis für die Erbfolge und bescheinigt den Erben ihr Erbrecht. Ohne einen gültigen Erbschein können Erben keine Auskünfte über den Nachlass einholen oder über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Der Antrag auf einen Erbschein kann bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. In der Regel müssen die Erben hierfür ihre Identität sowie ihre Erbenstellung nachweisen.
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