Gemeinsames Testament für Ehepaare

Ehepartner fassen häufig ein gemeinsames Testament ab, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Änderungen sind dann nur gemeinsam bzw. bedingt möglich. Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet und verstirbt ein Ehepartner, wird die gemeinsame Verfügung, also auch die des Überlebenden, bindend. Der Überlebende kann nur unter äußerst eingeschränkten Bedingungen die gemeinschaftliche Verfügung anfechten. In diesem Falle sollte unbedingt ein Notar zu Rate gezogen werden. Im Falle einer Scheidung wird das Testament ungültig.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)