Ausschlagung Erbe

Grundsätzlich ist es möglich, eine Erbschaft auszuschlagen. In der Regel werden Erben von diesem Recht bzw. einer Haftungsbeschränkung Gebrauch machen, wenn der Wert der Erbschaft die Schulden des Erblassers nicht deckt. Eine Ausschlagung kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen. Auch in diesem Falle sollte ein Notar hinzugezogen werden.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)