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Anschrift: Heckertstraße 60, 44807 Bochum
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Grumme
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000. 11/25
Reihengrabstätten für Erdbestattungen gehören zu den klassischen Grabarten vieler Friedhöfe. Sie werden in geordneten Reihen angelegt und jeweils für eine einzelne Sargbestattung vergeben. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Jede Grabstelle steht für die Dauer der festgelegten Ruhefrist zur Verfügung, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Es besteht die Möglich, dass das Grab im Rahmen der Friedhofsordnung selbst gepflegt und individuell gestaltet werden kann. So entsteht ein persönlicher Ort des Gedenkens.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000 10/26
Eine Rasenfamiliengrabstätte bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere Familienmitglieder an einer gemeinsamen Grabstätte beizusetzen. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Eine Grabstelle bietet Platz für einen Sarg und bis zu drei Urnen. Es können auch mehrere Grabstellen erworben werden, wenn eine größere Familiengrabstätte gewünscht wird. Die Grabfläche wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Bochum mit Rasen eingesät und gepflegt, sodass für Sie keine regelmäßige Pflege der Rasenfläche erforderlich ist. Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgestellt werden. Die Errichtung eines Grabmals ist genehmigungspflichtig und mit entsprechenden Gebühren verbunden. Für weitere Informationen zu den Möglichkeiten, Gebühren und den geltenden Bestimmungen erreichen Sie uns telefonisch unter 0234 87900.
Eine Urnen-Familiengrabstätte auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum besteht aus zwei, vier oder sechs Stellen und bietet Raum für mehrere Urnenbeisetzungen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern bzw. wiederzuerwerben.Die Grabstätte wird von den Angehörigen selbst gestaltet und gepflegt. Die Gestaltung kann dabei individuell gewählt werden – beispielsweise mit Blumen, Sträuchern oder Bodendeckern. Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000.
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Reihengrabstätten für Urnen gehören zu den klassischen Grabarten vieler Friedhöfe. Sie werden in geordneten Reihen angelegt und jeweils für eine einzelne Bestattung vergeben. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Jede Grabstelle steht für die Dauer der festgelegten Ruhefrist zur Verfügung, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Es besteht die Möglich, dass das Grab im Rahmen der Friedhofsordnung selbst gepflegt und individuell gestaltet werden kann. So entsteht ein persönlicher Ort des Gedenkens.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000 10/26
Pflegefreies Urnen-Rasengrab Friedhof Grumme
Ein pflegefreies Urnen-Rasengrab bietet eine würdevolle und zugleich unkomplizierte Form der Bestattung. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt, sodass Angehörige keine Grabpflege übernehmen müssen und die Ruhestätte dennoch stets in einem gepflegten Zustand wissen.
Da das Feld einheitlich mit Rasen angelegt ist, sind individuelle Pflanzungen nicht erlaubt. In der Regel ist ein Kissenstein mit Beschriftung möglich – häufig nach den Maßvorgaben der jeweiligen Friedhofssatzung.
Die Nutzungsdauer beträgt auf den Bochumer Friedhöfen in der Regel 25 Jahre und ist nicht verlängerbar.
Das pflegefreie Urnen-Rasengrab verbindet Schlichtheit, Würde und Beständigkeit und ist eine gute Wahl für Menschen, deren Angehörige nicht vor Ort wohnen oder eine pflegearme Ruhestätte wünschen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch: 0234 879000. 11/25
Halten Sie folgende Dokumente bereit: