Reihengrabstätte

Viele Friedhöfe bieten so genannte Reihengräber an. Die Beisetzungen erfolgen in einzelnen Grabstätten nebeneinander in Reihen. Diese Grabstätten werden nur für eine Bestattung vergeben und zwar für die Dauer der Ruhefrist meistens von 25 Jahren. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es besteht ein Pflegerecht, welches nicht verlängert werden kann. 

Reihengrabstätten sind auf den Friedhöfen in Bochum vorhanden, außer auf dem Ev. Friedhof Linden und Ev. Friedhof Ümmingen.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)