Tritt der Sterbefall Zuhause ein, benachrichtigen Sie zunächst den Arzt, der den Tod feststellt und den sogenannten Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Institution leitet die dortige Verwaltung das Notwendige ein.
Sind die Umstände des Todes nicht eindeutig für den untersuchenden Arzt zu erkennen, schaltet sich die Polizei ein. Es folgt die sogenannte Leichenschau. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, alarmieren Sie uns bitte umgehend. Mit dem Totenschein beantragen wir beim zuständigen Amt die Sterbeurkunde.
Mit der Sterbeurkunde werden Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung, evtl. Lebensversicherung und gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Hierfür benötigen wir Personalausweis, Geburtsurkunde bzw. Familienbuch, Krankenversichertenkarte des Verstorbenen, Rentenausweis, seine Versicherungspolicen (insbesondere Lebens- und Sterbegeldversicherung), den letzten Rentenbescheid sowie den Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden.
Sollten sich unter Ihren Unterlagen Urkunden in nicht deutscher Sprache befinden, beauftragen wir einen öffentlich beeidigten Übersetzer mit der anerkannten Übersetzung.



