Je nach Ihrer individuellen Lebenssituation haben Sie als Ehepartner oder Waise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in Form von Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente oder Rentensplitting, bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen.
An dieser Stelle können wir Ihnen nur einen kurzen Einblick in die verschiedenen Formen der Hinterbliebenrente geben. Für eine ausführliche und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die gesetzlichen Rentenversicherungen bzw. die Landesämter.Für Angestellte ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals: BfA bzw. LVA) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See (vormals:
Bundesknappschaft) zuständig, während Beamte notwendige Informationen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung erhalten. Im Todesfall ist zudem zu prüfen, ob weitere Rentenansprüche wie beispielsweise aus einer Unfallversicherung, einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, einer Lebensversicherung oder einer Auslandsrente bestehen.



