Einige Friedhöfe bieten so genannte Reihenbeete an. Die Beisetzungen erfolgen in einzelnen Grabstätten nebeneinander in Reihen. Diese Grabstätten werden nur für eine Bestattung vergeben und zwar für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es besteht ein Pflegerecht für 25 Jahre, welches nicht verlängert werden kann. Im Unterschied zu den früheren Reihengrabstätten für Erdbestattungen, deren Außenmaße 1,50 x 0,65 m betrug, werden die neuen Reihengrabstätten Reihenbeete genannt und sind 1,30 x 1,30 m groß. Die Außenmaße der Urnengräber sind 0,80 x 0,80 m.
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