
Die Friedhofshainfamiliengrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im so geannten Taufbereich von Bäumen. Auf Antrag wird ein Nutzungsrecht an einer Friedhofshainfamiliengrabstätte für ein bis acht Grabstellen für 25 Jahre verliehen. Die Asche wird in einer Biourne bestattet. Das Umbetten der Urne ist nicht möglich. Eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke wurde von der Stadt Bochum eingerichtet. Außerhalb dieser Fläche ist das Ablegen von Blumen oder Gestecken nicht erlaubt. Die Friedhofshaingrabstätten befinden sich auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße.
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