
Familiengrabstätten für Erdbestattungen bestehen aus einer oder mehreren Grabstellen. Auf jeder Grabstelle können außer einem Sarg bis zu drei Urnen beigesetzt werden.
Zudem gibt es Familengrabstätten speziell für Urnen, auf denen je nach Größe zwei oder mehrere Urnen beigesetzt werden können. Die Lage der Familiengräber ist frei wählbar. Das Nutzungsrecht für Familiengrabstätten umfasst das Recht auf Belegung und das Recht, die Grabstätte selbst oder durch einen Gärtner zu pflegen. Das Nutzungsrecht für Familiengrabstätten beträgt 25 Jahre. Es kann nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden.
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