Aschestreufelder

Eine weitere neue Form der Beisetzung wird durch so genannte Aschestreufelder ermöglicht, die auf verschiedenen Friedhöfen als Rasenfläche angelegt werden und bis zum Ablauf der Ruhefrist bestehen bleiben. Die Asche wird unter einer Rasenfläche beigesetzt. Auch hierbei obliegt das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht der Friedhofsverwaltung, wobei zum Gedenken der Verstorbenen ein Gemeinschaftsgrabmal sowie eine Fläche zur Ablage von Blumen und Gestecken eingerichtet werden kann. Der Verstorbene muss seinen Wunsch handschriftlich festgelegt haben, dass seine Asche nach seinem Tod verstreut werden soll. Da auch diese Form der Beisetzung nur auf wenigen Friedhöfen angeboten wird, bitten wir Sie, uns im Einzelfall anzusprechen.

 

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