Eine anonyme, also namenlose Beisetzung kann als Erdbestattung oder als Urnenbestattung erfolgen. Das Gräberfeld ist eine Rasenfläche, oft mit einem zentralen schmückenden Denkmal. Weder die genaue Grabstelle wird bekannt gegeben, noch werden die Verstorbenen auf dem gemeinschaftlichen Denkmal namentlich genannt. Die Friedhofssatzung schließt die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung aus. Blumen und Kränze dürfen nur an von der Friedfhofsverwaltung festgelegten Stellen abgelegt werden.
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