Gesetzliche Rentenversicherung

Wenn ein Partner verstirbt, haben Sie unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Hinterbliebenenrente. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene selbst noch keine Rente bezogen, aber Rentenansprüche erworben hat.

Für die Zahlung gibt es zwei wichtige Voraussetzungen:

  • -  Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft

    muss rechtsgültig bestanden haben. Falls die Ehe bis zum Tod weniger als ein Jahr gedauert hat, muss sichergestellt sein, dass die Partnerschaft nicht über- wiegend aus Versorgungsgründen eingegangen wurde.

  • -  Die Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein, das heißt, der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Kindererziehunsgszeiten, Ersatzzeiten usw. werden angerechnet.

Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.

Ärztlicher Notdienst: 0234-116117 oder Rettungsdienst: 112

Danach informieren Sie uns über unsere Telefonnummer:
0234-879000

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis, Familienbuch
  • Geburtsurkunde, Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin
  • Todesbescheinigung
  • Krankenversichertenkarte, Rentenausweis
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)