Nachdem die Trauerfeier wahlweise in unserer hauseigenen Trauerhalle oder auf dem Friedhof stattgefunden hat, kann der Verstorbene auf Wunsch in die Niederlande überführt werden. Dort erfolgt die Einäscherung noch am selben Tag. Anders als in Deutschland besteht in den Niederlanden keine Beisetzungspflicht. Nach der Einäscherung haben die Angehörigen 30 Tage Zeit, um in Ruhe zu entscheiden, welche Art der Beisetzung gewählt werden soll. So kann die Urne entweder in einem Urnengarten beigesetzt werden, in ein Kolumbarium gestellt oder auf einem Aschestreufeld verstreut werden. Letztere Beisetzungsart muss vom Verstorbenen zu Lebzeiten handschriftlich festgelegt worden sein.
DIE EINÄSCHERUNG NIEDERLANDE
- Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt. Dort erfolgt die Einäscherung.
- Die Urne kann in einem Wahlgrab, einem Reihengrab oder in einer anonymen Grabstätte auf dem Friedfhof beigesetzt werden.
- Auf Wunsch kann die Einäscherung in den Niederlanden erfolgen. Dort haben die Angehörigen 30 Tage Zeit, um in Ruhe zu entscheiden, wie der Verstorbene beigesetzt werden soll.




